Das Land Nordrhein-Westfalen leistet im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung einen Finanzierungsbeitrag i.H.v. 87 % der Kosten einer vergleichbaren öffentlichen Schule. Ein Kostenanteil i.H.v. 13 % muss von der Energiebündel Schule gGmbH als Eigenleistung aufgebracht werden.
Die Energiebündel Schule gGmbH ist vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung darauf angewiesen, diese Eigenleistung über freiwillige Elternbeiträge an den Förderverein und Spenden Dritter zu finanzieren, da sie über anderweitige Geldquellen nicht verfügt. Zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes ist es demnach notwendig, dass der gemeinnützige Schulträger zur Aufbringung der Eigenleistung diese Zuwendungen erhält.
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt darüber hinaus im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung für viele für den Betrieb der Ersatzschule unabdingbar notwendigen Ausgaben keine Finanzmittel zur Verfügung.
Dies gilt insbesondere für die notwendigen Ausgaben für die Verwaltung des Schulträgers selbst, für die notwendige Instandhaltung des Schulgebäudes außerhalb der refinanzierten Schönheitsreparaturen sowie für die über die Ersatzschulfinanzierung hinausgehenden Personalkosten für pädagogisches und nichtpädagogisches Personal. Auch diese Ausgaben müssen über freiwillige Elternbeiträge und Spenden Dritter gedeckt werden, um den Betrieb der Ersatzschule aufrechtzuerhalten.